Hartz Gier? Lächerlich!

Geld wird bei Angriff zerstört!

Hartz Geiz? Kassenautomat in einem Jobcenter in Berlin – Fotografieren verboten!

Es ist ja nichts neues, dass einen manches aus den Erzeugnissen der einschlägigen Medienimperien wirklich wütend machen kann. Aber ab und zu muss man dann doch nochmal darauf hinweisen: etwa anlässlich eines Artikels des Focus, den ich einmal wieder beim Presseverwurster Huffington Post entdeckt habe. Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens zunächst, dass die deutsche Ausgabe der im Herkunftsland USA als linksliberal geltenden Onlinezeitung in Zusammenarbeit eben mit Focus Online erscheint, den man wohl eher einem anderen politischen Spektrum als dem Linksliberalen zuordnen muss. Das verdeutlicht auch besagter Artikel mit dem charakteristischen Titel Hartz Gier: So dreist zocken Lehrer, Politiker und Juristen den Sozialstaat ab. Man fühlt sich erinnert an die hässliche Bild-Zeitungskampagne gegen „Florida-Rolf“, deren traurige Konsequenzen den Staat letztlich mehr kosteten, als sie ihm einsparten.

Die aktuelle Einlassung nun wählt als Aufhänger den immerhin einigermaßen zu Recht Unmut erzeugenden Hartz IV-Betrug der Eltern des Tennisspielers Tommy Haas, die ein Jahr lang Arbeitslosengeld bezogen, obwohl ihr Sohn sie finanziell unterstützte. Das ist natürlich gegen die Regeln und die beiden sind dafür gerichtlich belangt worden. Sie deswegen als „Raffke-Promis“ zu bezeichnen, scheint mir indes etwas verfehlt. Eine weitaus interessantere Frage finde ich hier dagegen, warum Haas, der vom Hartz IV-Bezug seiner Eltern angeblich nichts gewusst hat, ihnen von seinen bisher erspielten 10 Millionen Euro Preisgeld nicht einfach noch ein bisschen mehr zahlte als monatlich 1200 Euro. Denn aus dieser Perspektive erscheinen auch die Millionärseltern nicht viel anders als die meisten anderen als Beispiele angeführten Personen, denen ihr bloßes Überschreiten des Existenzminimums als „Gier“ ausgelegt wird.

Die „Sozialschmarotzer“, die trotz Sozialleistungsbezug „einmal pro Woche schwarz Zeitungen austragen“, gelten immerhin als „kleine Fische“. Nicht jedoch etwa als Erniedrigte und Verzweifelte. Und wenn es dann heißt: „Die wirklichen Großbetrüger sitzen woanders“, sind damit nicht etwa Groß- und Größtunternehmer, Bankmanager oder Milliardäre wie Ecclestone, Ackermann oder – Gott bewahre! – der eigene Arbeitgeber Hubert Burda gemeint. Doch zumindest „vom Prinzip her […] handelten die Täter ähnlich unverfroren wie prominente Steuersünder.“ So wird der Vizedirektor des Amtsgerichts Pirna, Andreas Beeskow, zitiert.

Dass dieses „Prinzip“ am unteren Rand der Gesellschaft einen etwas anderen Beigeschmack hat als am oberen, ist natürlich völlig egal. Da wird dann zum Beispiel ein arbeitsloser Lackierer sich dafür „vorgeknöpft“ und gegeißelt, dass er ganz normale Dinge tut, auf die sicher kaum einer selbst der geringer verdienenden Fokus-Leser würde verzichten wollen, weil sie in Deutschland geradezu als Grundbedürfnisse angesehen werden können, die aber auch auf niedrigstem Niveau für einen Hartz IV-Empfänger meist undenkbar sind: die Wohnung neu einrichten, ein Auto kaufen, Geld fürs Alter zurücklegen. Dass von Mirko P.s Lottogewinn über immerhin 100.000 Euro für jeden einzelnen dieser Posten zwar sicherlich ausreichend, aber nun nicht gerade astronomisch viel übrig blieb, darf unter den Tisch fallen. Hier veranschaulicht sich eine Analyse des Philosophen Robert Pfaller, wonach sich unser Neid immer nur auf denjenigen richtet, der nicht viel mehr hat als wir, sondern vielleicht ein ganz klein wenig mehr. Weil wir nämlich gar nicht das, was der andere hat, selbst haben wollen, sondern nur, dass der andere es nicht hat. Mirko P. wurde übrigens von einem anonymen Briefschreiber aus der Nachbarschaft verpfiffen. Und der zuständige Richter Beeskow, der den Lottogewinn von Mirko P. in etwa eineinhalb Jahren verdienen dürfte, sagt über Hartz IV-Betrüger: „Aus purer Gier lassen sie alle Hemmungen fallen“. Ich will gar nicht sagen, dass Mirko P. zu Unrecht für seinen Betrug zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt wurde. Aber das Verhalten seines Nachbarn könnte man für moralisch problematischer halten.

Ähnlich ambivalent ist der Fall des Linken-Politikers Mario Eska. Er war lange Zeit ehrenamtlicher Bürgermeister im brandenburgischen Neuhardenberg, wofür er immerhin eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1000 Euro bekam. Zum Leben reicht das wohl einigermaßen, viel ist es nicht. Dass er sich zusätzlich Arbeitslosengeld überweisen ließ, ohne seinen Verdienst anzugeben, ist freilich ein Gesetzesverstoß, für den Eska mit Rückzahlungsanweisung und einer Geldbuße bestraft worden ist. Es aber in höchsten Tönen moralisch zu verurteilen, dass jemand, der sich als Bürgermeister für das Gemeinwohl eingesetzt hat, dabei gerne so viel verdienen wollte, wie es ungefähr dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn entspricht, und ihn dafür „asozial“ und „geldgierig“ zu nennen, ist meiner Meinung nach etwas merkwürdig.

Ausnahmsweise eindeutig ist dagegen das Beispiel eines Ehepaars aus Brandenburg, das jahrelang „insgesamt 70.000 Euro plus Miete“ an Sozialleistungen bezog. Nebenher betätigten sie sich allerdings als Erotik-Unternehmer und nahmen durch „’hochpreisige Sex-Dienstleistungen’“ geschätzt eine Million Euro ein, die sie weder dem Jobcenter noch dem Finanzamt meldeten. Damit ist aber im Grunde die Sphäre der ‚mittelständischen‘ Hartz IV-Betrüger verlassen und faktisch diejenige der großstiligen „Steuersünder“ betreten. Welche von beiden das Gesetz für relevanter erachtet, zeigt die Tatsache, dass das Verfahren wegen Hartz IV-Betrugs trotz der diesmal verhältnismäßig hohen Schadenssumme vorläufig eingestellt wurde.

Zuletzt aber demontieren die Autoren ihren Artikel noch unfreiwillig selbst. Ein Arbeitsloser aus Baden-Württemberg hatte 16.000 Euro geerbt. Davon bestritt er einige Monate lang seinen Lebensunterhalt, für die Hälfte des Geldes in Form von Bordellbesuchen. Als die Erbschaft verbraucht war, bekam er wieder Sozialleistungen. Gerade mal zwei Jahre später überlegte das Jobcenter es sich jedoch anders und forderte eine Rückzahlung in Höhe des ohne „’wichtigen Grund’“ verausgabten Teils der Erbschaft. Blöd nur, dass der als „Puffgänger“ Diskreditierte (ja, eine Stilkritik des Ressentiments wäre bei diesem Artikel bis zum Schluss angebracht) gegen den Bescheid klagte und Recht bekam. Das Gericht betonte, dass es „’nicht sozialwidrig’“ sei, eine Erbschaft für sexuelle Dienstleistungen zu verwenden. Außerdem aber hatte das Jobcenter das Naheliegendste übersehen: dass dem Mann ein Schonvermögen von 9000 Euro zugestanden hätte. Selbst wenn er also das verjubelte Geld noch gehabt hätte, hätte er trotzdem „’in voller Höhe’“ Grundsicherung beziehen dürfen.

Mit dieser merkwürdig triumphalen Kadenz beenden die Autoren ihren Artikel. Zuerst unterstellte ich ihnen intuitiv, sie wollten sich mit diesem anders gelagerten Schlussfall vielleicht noch einen Anschein von Milde geben, etwa in dem Sinne, es seien ja doch nicht alle Hartzer Verbrecher. Irgendwann dämmerte mir aber, dass sie womöglich auch diesen Fall gar noch als Schlussstein ihrer Empörung verstanden wissen wollten, der selbst Gesetz und Rechtsprechung nicht gerecht werden können: ein schreiender Justizirrtum, eine blutend schmerzhafte Wunde von Gesetzeslücke, die es einem alten Wüstling auch noch erlaubt, mehr als ein ganzes amtsrichterliches Monatsgehalt hortend vorzuhalten, um auch ja nicht diesem linken Propagandaphantom namens Altersarmut anheimzufallen.

Vielleicht werde nun ich meinerseits paranoid, jedenfalls polemisch. Doch auch wenn man den Autoren hier tatsächlich Milde zugutehalten dürfte, weist ihr letztes Beispiel eigentlich auf einen viel größeren Skandal an der ganzen Thematik hin. Denn den im Artikel genannten 160.000 Verfahren gegen Hartz IV-Empfänger wegen Leistungsmissbrauchs stehen 200.000 Widersprüche dieser Empfänger gegen ihre Leistungsbescheide gegenüber, und noch einmal so viele Klagen sind bei den Sozialgerichten anhängig. Doch während jene 160.000 Verfahren bezogen auf die 4,4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsempfänger nicht einmal 4 Prozent ausmachen, wird den Widersprüchen in mehr als einem Drittel der Fälle stattgegeben, Klagen sind sogar noch erfolgreicher. Wo liegt also der eigentliche Skandal? In den 4 Prozent Missbrauchsverfahren oder in den 40 Prozent, zu denen diese Verfahren und Bescheide fehlerhaft oder unrechtmäßig sind?

Herrlich aber auch hier wieder die Darstellung von Focus Online: Warum viele Hartz-IV-Empfänger wegen jeder Kleinigkeit klagen“. Während die dort als Quelle genannte Bild-Zeitung noch mit der Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter antreibt, ihre Bescheide besser zu prüfen, um Klagen zu verhindern, greift Focus sich ein paar Beispiele von angeblich „abstrusen Klagen“ heraus. Aus den „vielen Hartz-IV-Empfängern“ der Überschrift werden im Text dann nur noch „manche“, und von den drei genannten Beispielen ist eigentlich keines wirklich abwegig. Der im Titel versprochene Grund für die Klageflut wird dann in wunderlichster Logik darin gefunden, dass die Kläger wenig zu verlieren hätten, weil ihnen Prozesskostenhilfe zusteht. Das ist so schön verdreht, dass man fast schmunzeln könnte, wenn man nicht annehmen müsste, dass es eine absichtliche Verzerrung der Tatsachen ist: dass der Grund natürlich darin liegt, dass viele Bescheide fehlerhaft sind, und die Prozesskostenhilfe den Betroffenen überhaupt erst die Wahrnehmung ihres Rechts ermöglicht, dagegen vorzugehen.

Dieser Artikel ist immerhin nicht auch in der Huffington Post erschienen. Doch auch wenn die Mehrzahl der dortigen Artikel zu Hartz IV von der DPA übernommen werden, scheint die Zusammenarbeit der Huffington Post Deutschland mit Focus Online immer noch eine deutliche Abkehr von Arianna Huffingtons Credo zu bedeuten: Obwohl „the right/left divisions are so outdated now. For me, the primary division is between people who are aware of what I call ‚the two nations‘ (rich and poor), and those who are not.“

Denn wie heißt es im zuerst besprochenen Artikel so schön: „Die wirklichen Großbetrüger sitzen woanders“.

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